
Produkte und Inhalte für die auf schülerVZ keinesfalls geworben werden darf:Schauen wir dochmal nach: Was haltet ihr denn auf dem ersten Blick hiervon (Bild rechts)? Aufschrift "Scharf auf..." und darunter schiebt sich eine webliche Siluette durchs Bild. Aber halt, es geht ja nicht darum wie die Werbung aussieht sondern darum für was geworben wird. Und schon sieht die Sache ganz anders aus: Geworben wird für ein Gewinnspiel eines Rasiererherstellers. Mal schauen wann sich die ersten besorgten Eltern und Lehrer beim Deutschen Werberat beschweren...
- Zigaretten / Alkohol / Rauschmittel
- Druckluftwaffen / Verteidigungsmittel
- Filme, Serien, DVDs und PC Spiele mit einer FSK oder USK über 12 Jahre
- Wetten / Gewinnspiele, die zur Generierung von Konsumenten-Daten dienen
- Graffitisprays und –utensilien
- Parteien und politische, religiöse und weltanschauliche Gesinnungen und Vereinigungen
- Sonst. Dienstleistungen und Produkte mit jugendgefährdenden Inhalten

Weiter gehts mit Fallwerbung: Neu ist diesmal die "Top Suche" in den Suchergebnissen, Gruppen- und Personen-Listen.
Und noch was Lustiges zum Schluss aus der "Top Suche" von Yahoo:
Diesmal auf Platz 1: Der SchülerVZ Konkurrent "Facebook"!

2 Kommentare:
nein
was isn das fürn gewinnspiel von wem? ich hab das noch nich gesehn...
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