Samstag, 16. Februar 2008

AbmahnungsVZ: StudiVZ geht gegen andere VZ-Seiten vor

Münsteraner Studenten bastelten an einer Webseite, die den Einstieg für Erstsemester-Studenten erleichtern sollte: ErstiVZ. Nur leider ist aus der Seite nichts geworden, da StudiVZs Anwälte die Macher der Webseite eine Abmahnung schickten in Höhe von knapp über 2.000 Euro (Spiegel Online berichtete). Bereits schon mal ging StudiVZ gegen das VZ-Markenzeichen vor: So ist die Seite Pokerfreunde.de seit Anfang Februar auch nicht mehr unter den Namen PokerVZ bekannt, weil dort die Anwälte von StudiVZ ebenfalls rechtlich vorgegangen sind.

Die Studenten, die das ErstiVZ geschaffen haben, wollten das Geld für die Abmahnung erst über eine Spenden-Aktion wieder einräumen. Jedoch einigten sich die Münsteraner Studenten und die StudiVZ-Anwälte außergerichtlich, dass die Gebühren der Abmahnung nicht mehr gezahlt werden müsse, da sich die Studenten „sehr kooperativ“ zeigten.

4 Kommentare:

Franky hat gesagt…

will mal schwer hoffen das es mit svzcommunity.net anders ist..

Michael hat gesagt…

Diese Nachricht macht meinen bisherigen Abend doch noch lustig. Was sind bitteschön 2 000 Euro? Richtig, nichts! Zwei Monate kein Geld ausgeben und die Sache ist bezahlt, ansonsten 6 Monate sparen und der Spaß ist mit Zinsen bezahlt. Das wäre es mir wert gewesen die Seite weiterhin zu betreiben.

Achso, in diesem Blog fehlen mir persönlich Links zu Webseiten, die belegen, dass "VZ" markenrechtlich geschützt ist.

Michel hat gesagt…

Wir haben ja nicht behauptet, das es Markenrechtlich geschützt ist. Die Behauptung stammt von StudiVZ.

Unknown hat gesagt…

Schade, lese ich etwas spät was hier steht. Trotzdem noch ein Kommentar:

2000 ist für den einen vielleicht nicht viel Geld, aber man irrt wenn man glaubt das wäre so billig. Und ja, StudiVZ ist markenrechtlich geschützt, und somit besteht ein Unterlassungsanspruch bei Verwechslungsgefahr mit dem Betreiber (und die Endung VZ ist markant genug, dass ein Richter dem sicher statt gibt)

Einhergehend mit einer Abmahnung kommt zudem immer auch eine Unterlassungserklärung. Wenn man diese nicht unterzeichnet, riskiert man ein teures Verfahren. Wenn man sie unterzeichnet, ist man an sie gebunden und muss eben das bemängelte Verhalten unterlassen - sonst wirds auch richtig teuer.

Also, mit 2000 Euro zahlen und dann trotzdem mal weitermachen is nix. Und ob es jemanden der "Spaß" wert ist, eine Markenrechtsklage samt Unterlassungsklage und Schadensersatz zu finanzieren sei dann jedem selbst überlassen. Ich persönlich kenne spaßigere Wege, fünfstellige Beträge loszuwerden. :)