Auf Grund dessen, dass eine Schülerin und zwei Schüler eine Lehrerin im schülerVZ beleidigt haben, wurden sie von der Haupt- und Realschule Nenndorf bei Hamburg verwiesen. Der Schulleiter Knut Ehlers begründet er den Eltern der Schülerin mit den Worten, dass der Vorfall die Regeln des zwischenmenschlichen Zusammenlebens erheblich beschwere, und dass das Verhalten der Schülerin den Tatbestand einer Straftat darstellen könne. Viele Eltern der Schüler der Schule finden diese Reaktion für völlig unangemessen. Die Eltern der Schülerin wollen, dass ihre Tochter wieder zurück auf die Schule kommt, und klagen gerichtlich gegen die voreilige Vorgehensweise der Schule. Nämlich die Schule verstieß gegen die Datenschutzbestimmungen von schülerVZ.
Quellennachweis: http://www.han-online.de/
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4 Kommentare:
Wie kamen die Lehrer eigentlich ins SchülerVZ? Wer schickt denen den Einladungen. Und geht StudiVZ Ltd. eigentlich gegen die Verletzung der AGB vor. Ich meine, das ist ja Vertragsbruch.
Sie darf wieder zur Schule:
http://www.han-online.de/HANArticlePool/00000116f3c79a680057006a000a0052114d484e
Also, die Freundin, die mich ins sVZ eingeladen hat, ist auch über ein Forum ins VZ gekommen. Da fragt man im Forum einen sVZler, ob man eingeladen wird, und schon hat man die Einladung.
Oder in einem Gespräch mit meinen ehemaligen Mathematiklehrer, hat er gesagt, er könne sich im Notfall auch über die Accounts seiner Schüler einloggen. Jedoch hat er mir versichert, dass er dies selbstverständlich offiziell nie tun wolle.^^
Sorry, ich meinte nicht seiner Schüler sondern seiner Kinder ;)
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